Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen von Rainer Selck
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Buchungen von Ferienhäusern und Ferienwohnungen bei Rainer Selck.
2. Buchung & Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Vermieters zustande. Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 20 % des Mietpreises innerhalb von 14 Tagen fällig.
Nicht angemeldete Gäste sind nicht gestattet.
Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
Nach Ende der Mietzeit ist das Mietobjekt geräumt und besenrein zu übergeben. Der Schlüssel ist wieder in der Schlüsselbox zu hinterlegen.
3. Zahlungsbedingungen
Anzahlung: 20 % des Mietpreises innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss, wird auf den Gesamtmietpreis angerechnet.
Restzahlung: verbleibender Betrag zzgl. Kurtaxe und 70,00 € Kaution spätestens 14 Tage vor Anreise.
Kurzfristige Buchungen (<14 Tage vor Mietbeginn): Gesamtbetrag zzgl. Kurtaxe und Kaution sofort fällig.
Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug >7 Tage vor Anreise kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.
• Die Kaution dient zur Absicherung von Schäden sowie zur Verrechnung des Stromverbrauchs
• Der Strom wird nach Abreise anhand des Zählerstandes abgerechnet
• Ein verbleibendes Restguthaben aus der Kaution wird dem Mieter nach Abreise erstattet
4. An- und Abreise
• Anreise: ab 16:00 Uhr
• Abreise: bis 10:00 Uhr
5. Stornierung und Aufenthaltsabbruch
Storniert der Mieter vor Mietbeginn ohne einen geeigneten Nachmieter, gelten folgende Stornokosten (ohne Endreinigung):
• bis 49 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises
• bis 35 Tage vor Mietbeginn: 85 %
• bis 21 Tage vor Mietbeginn: 90 %
• bis 14 Tage vor Mietbeginn: 95 %
• später als 14 Tage vor Mietbeginn: 100 %
Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens jederzeit vorbehalten
Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthalts besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Stornierungen bedürfen der Schriftform. Maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter.
Hinweis: Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
6. Haftung und Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich aller Möbel, Einrichtungsgegenstände und technischen Anlagen pfleglich zu behandeln.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die er selbst, mitreisende Personen, Besucher oder mitgebrachte Tiere schuldhaft verursachen. Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
Mängel bei Übernahme oder während der Mietzeit sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Unterlassene Anzeige führt zur Haftung für Folgeschäden.
Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für einen Hund wird eine Zusatzgebühr erhoben.
Die Anzahl der Tiere ist auf die im Vertrag vereinbarte Anzahl beschränkt.
Andere Haustiere sind nicht gestattet.
Der Mieter ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten, die Bestandteil dieses Mietvertrags ist.
Der Vermieter haftet nicht für Unfälle, Verletzungen oder Diebstahl von Eigentum.
7. Kurtaxe
Kurtaxe anhand der Anzahl der mitreisenden Personen ab 18 Jahren.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind kostenfrei.
Kurtaxe 01.01.–30.03.26 pro Nacht und Person über 18 Jahre 1,50 €
Kurtaxe 01.04.–30.09.26 pro Nacht und Person über 18 Jahre 3,00 €
Kurtaxe 01.10.–21.12.26 pro Nacht und Person über 18 Jahre 1,50 €
Kurtaxe 22.12.–31.12.26 pro Nacht und Person über 18 Jahre 3,00 €
8. Haustiere
Die Haltung von Hunden und Katzen ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
Kleintiere, die üblicherweise in Käfigen oder Aquarien gehalten werden und keine Beeinträchtigung oder Beschädigung verursachen, sind hiervon ausgenommen.
Der Mieter haftet für alle durch das Tier verursachten Schäden.
Bei genehmigter Tierhaltung kann eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben werden.
9. Hausordnung
Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.
Sie ist auf der Webseite einsehbar und wird dem Mieter vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht.
Mit Buchung erkennt der Mieter die Hausordnung verbindlich an.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.
Herzliche Grüße
Rainer Selck
