Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen
von Rainer Selck

  1. Geltungsbereich
    Diese AGB gelten für alle Buchungen von Ferienhäusern und Ferienwohnungen von Rainer Selck, unabhängig davon, ob die Buchung über die eigene Webseite, Buchungsportale oder auf sonstigem Wege erfolgt.
  2. Buchung & Vertragsschluss
    Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Vermieters zustande.

Mit der Buchung erkennt der Mieter diese AGB sowie die Hausordnung als verbindlich an.

Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 20 % des Mietpreises innerhalb von 7 Tagen fällig.

Eine Untervermietung oder Weitergabe der Unterkunft an Dritte ist nicht gestattet.

  1. Zahlungsbedingungen
    • Anzahlung: 20 % innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss
    • Restzahlung: spätestens 14 Tage vor Anreise zzgl. Kurtaxe und 70,00 € Kaution
    • Kurzfristige Buchungen (<14 Tage vor Anreise): Gesamtbetrag sofort fällig

Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.

Die Kaution dient zur Absicherung von Schäden sowie zur Verrechnung des Stromverbrauchs.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Verbrauch anhand des Zählerstandes.
Ein verbleibendes Guthaben wird nach Abreise erstattet.

  1. An- und Abreise
    • Anreise: ab 16:00 Uhr
    • Abreise: bis 10:00 Uhr
  2. Stornierung und Aufenthaltsabbruch
    Bei Stornierung ohne Stellung eines Nachmieters gelten folgende Kosten (ohne Endreinigung):
    • bis 49 Tage vor Mietbeginn: 75 %
    • bis 35 Tage: 85 %
    • bis 21 Tage: 90 %
    • bis 14 Tage: 95 %
    • später als 14 Tage vor Mietbeginn: 100 %

Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthalts besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Stornierungen bedürfen der Schriftform. Maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter.

  1. Nutzung & Haftung
    Die Unterkunft darf ausschließlich von der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl genutzt werden.

Die Nutzung ist auf eine zusammengehörige Reisegruppe (z. B. Familie, Paar oder gemeinsam reisende Personen) beschränkt.

Buchungen durch mehrere voneinander unabhängige Haushalte sowie eine Nutzung zum Zweck der gemeinschaftlichen Kostenteilung sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

Ein Zusammenschluss mehrerer getrennt reisender Gruppen vor oder während des Aufenthalts ohne Zustimmung des Vermieters ist nicht gestattet.

Nicht angemeldete Übernachtungsgäste sind unzulässig.

Bei Verstößen gegen diese Regelungen ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

Der Mieter verpflichtet sich, die Unterkunft sowie Inventar pfleglich zu behandeln.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst, Mitreisende, Besucher oder mitgebrachte Tiere schuldhaft verursacht werden. Schäden sind unverzüglich zu melden.

Die Unterkunft ist bei Abreise besenrein zu übergeben.

  1. Haftung des Vermieters
    Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

Hiervon unberührt bleibt die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  1. Haustiere
    Haustiere sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
    Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.

Art und Anzahl der Tiere sind vorab zu vereinbaren.
Für genehmigte Tiere kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.

Der Mieter haftet für alle durch Tiere verursachten Schäden.

  1. Kurtaxe
    Die jeweils gültige Kurtaxe der Stadt Glücksburg ist vom Mieter entsprechend der örtlichen Satzung zu entrichten.
  2. Hausordnung
    Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.
    Sie wird dem Mieter vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt und ist einzuhalten.
  3. Schlussbestimmungen
    Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.

 

Herzliche Grüße

Rainer Selck